Kaum ein Thema wird gegenwärtig in Gesellschaft und Politik kontroverser diskutiert. Sie möchten wissen, was es hier auf sich hat? Der BVNP - Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner hat auf seiner Homepage hierzu ein Dossier "NIPT als KV-Leistung" erstellt. Hier wird der Prozess, welcher zur Einführung von NIPT als KV-Leistung geführt hat, einer kritischen Würdigung unterzogen
Seit dem 1.1. 2019 besitzt die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ihre Gültigkeit. Dort wird auch der Einsatz von Ultraschall bei Schwangeren geregelt: Er ist demnach ab Ende 2020 in nicht-medizinischen Kontexten – wie beim sogenannten „Baby-TV“ – untersagt. Die von Ärzten durchgeführte Sonografie zu diagnostischen Zwecken ist dabei klar hiervon abzugrenzen. Da die physikalische Basis und damit die Methode aber die gleiche ist, sind Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren, psychologisch nachvollziehbar, aber sachlich völlig unnötig, generell in die Kritik geraten. Eine erhebliche, rational nicht begründbare Verunsicherung der Schwangeren ist die Folge. Der BVNP - Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner hat auf seiner Homepage hierzu ein Dossier "Neue Strahlenschutzverordnung - Verbot von Babyfernsehen" erstellt. Hier werden die Fakten geradegerückt und der administrative Vorgang einer kritischen Würdigung unterzogen.
MVZ PraenatGyn GmbH - Praxis für Pränatalmedizin Mainz
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